Auf dieser Seite findet ihr die Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die GENO-Sommerspiele.


Fragen rund um die Teilnahme an den GENO-Sommerspielen

Wer darf an den GENO-Sommerspielen teilnehmen?

 

Teilnehmen können alle Mitarbeitenden der dem GVB und dem BWGV angeschlossenen Genossenschaften und der zentralen Geschäftsanstalten, einschließlich der Rechenzentrale, sowie die Mitarbeitenden der Verwaltungsorgane und des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. bzw. des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V.. Ebenso sind Mitarbeitende der Verbundunternehmen teilnahmeberechtigt.

 

 

Dürfen unter 18-Jährige an den GENO-Sommerspielen teilnehmen?

 

Eine Teilnahme an den GENO-Sommerspielen ist ab 16 Jahren möglich. Personen unter 18 Jahren erhalten ein anders farbiges Einlassbändchen. Dieses dient vor allem für das Ausschankpersonal als Anhaltspunkt, dass an diese Teilnehmenden kein harter Alkohol ausgeschenkt werden darf.

 

 

Müssen die Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauenden eine Teilnahmegebühr bezahlen?

 

Ja. Die Startgebühren der Sportlerinnen und Sportler sowie für die Zuschauenden ermöglichen uns einen Bruchteil der Veranstaltung zu finanzieren. Im Sinne des genossenschaftlichen Zusammenhalts bitten wir die Unternehmen, die Gebühren für ihre Sportlerinnen und Sportler sowie für ihre Zuschauenden zu übernehmen.

Die Startgebühr i.H. von 90,00 EUR pro Person bezieht sich auf eine Disziplin. Für jede weitere Disziplin beträgt die Gebühr 30,00 EUR pro Person. Dabei gilt brutto wie netto.

Zuschauende können gegen die Bezahlung von 71,40 EUR (inkl. MwSt) pro Person an den GENO-Sommerspielen teilnehmen.

 

 

Müssen die Verbundunternehmen auch die Teilnahmegebühren zahlen?

 

Gerne können Mitarbeitende der Verbundunternehmen sich für die Disziplinen oder als Zuschauende anmelden, jedoch ist die Teilnahme kostenpflichtig.

Die Startgebühr für Sportlerinnen und Sportler beträgt 90,00 EUR pro Person und bezieht sich auf eine Disziplin. Für jede weitere Disziplin muss eine Gebühr von 30,00 EUR pro Person entrichtet werden. Dabei gilt brutto wie netto. Zuschauende können gegen die Bezahlung von 71,40 EUR (inkl. MwSt) pro Person an den GENO-Sommerspielen teilnehmen.

 

 

Muss das Standpersonal der Verbundunternehmen auch eine Teilnahmegebühr zahlen?


Das Standpersonal kann generell kostenfrei an den GENO-Sommerspielen teilnehmen.
Ausnahme hiervon ist die Teilnahme an Disziplinen. Bitte beachtet dazu die nächste Frage.

 

 

Kann das Standpersonal der Verbundunternehmen auch an Disziplinen teilnehmen?


Prinzipell kann das Standpersonal gerne an den Disziplinen teilnehmen, solange eine Besetzung des Standes gewährleistet ist. Die Teilnahme an Disziplinen ist allerdings auch für das Standpersonal der Verbundunternehmen kostenpflichtig - So sind für Sportlerinnen und Sportler die allgemeingültigen Teilnahmegebühren (90,00 EUR pro Person, + 30,00 EUR je weitere Disziplin) zu bezahlen.

 

 

Sollten sich innerhalb eines Unternehmens weniger als 4 Personen für eine Teilnahme an den GENO-Sommerspielen finden: Kann man trotzdem teilnehmen?


Ja, Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der 80/20 - Regel. Leider entfällt aber die Möglichkeit, sich für Mannschaftsdisziplinen anzumelden, da hier, je nach Disziplin, eine Mindestteilnehmerzahl pro Unternehmen von 4 oder 6 Personen benötigt wird.
Allerdings ist trotzdem die Teilnahme an den Einzeldisziplinen möglich.

Genauere Informationen erhaltet ihr mit der Veröffentlichung der Disziplinen.

 

 

Gibt es eine Regel, wie viel Prozent der Teilnehmenden "aktiv" teilnehmen müssen?

 

Ja, wie auch im letzten Jahr gilt die 80/20 Regel. Das heißt, es müssen mindestens 80% Sportlerinnen und Sportler sowie maximal 20% Zuschauende pro Unternehmen angemeldet werden.

WICHTIG! Diese Regel gilt unabhänig davon, ob es sich um ein Verbundunternehmen oder eine dem GVB und BWGV angeschlossenen Genossenschaft oder einer der zentralen Geschäftsanstalten, einschließlich der Rechenzentrale, handelt!

 

 

In unserem Unternehmen möchten nur Sportlerinnen und Sportler an den GENO-Sommerspielen teilnehmen und keine Zuschauende. Ist eine Teilnahme trotzdem möglich?


Ja. Voraussetzung für einen Teilnahme an den GENO-Sommerspielen ist die 80/20-Regel (mindestens 80% Sportlerinnen und Sportler sowie maximal 20% Zuschauende pro Unternehmen). Das heißt, es muss keine Mindestanzahl an Zuschauenden pro Unternehmen angemeldet werden. Solltet ihr daher nur Sportlerinnen und Sportler anmelden, erfüllt ihr somit die 80/20-Regel.

 

 

Sollten sich innerhalb eines Unternehmens nur Zuschauende und keine Sportlerinnen und Sportler finden: Ist eine Teilnahme trotzdem möglich?


Leider nein. Aufgrund der 80/20-Regel müssen mindestens 80% Athleten pro Unternehmen an den GENO-Sommerspielen teilnehmen. Da dieser Prozentsatz mit einer reinen Anmeldung von Zuschauenden nicht erreicht wird, ist einen Teilnahme nicht möglich.

 

 

Wie wird die Teilnahmegebühr abgerechnet?

 

Wir stellen im Zeitraum nach dem Anmeldeschluss und vor der Veranstaltung eine entsprechende Rechnung mit allen anfallenden Gebühren bzw. Kosten an euer Unternehmen. Die Rechnungspositionen werden in brutto berechnet und angegeben. Diese erhält der Community-Manager nach der Anmeldefrist. Der Rechnungsbetrag wird im Zuge des vereinbarten Lastschriftverfahrens abgebucht. Bei fehlenden Lastschriftdaten kontaktieren wir den Community-Manager entsprechend.

 

 


Fragen rund um die Hotelsuche

Unterstützt euch das Tourismusbüro Roth bei der Hotelsuche und -buchung?

 

Das Tourismusbüro Roth kann euch aus kapazitären Gründen leider nicht bei der Suche und Buchung von Zimmern unterstützen. Bitte seht daher ab, dieses zu kontaktieren!

 

 

Wo können wir übernachten?

 

Da die Anzahl der Hotels ins Roth begrenzt ist, muss auf die umliegenden Ortschaften sowie Nürnberg ausgewichen werden. Wir haben hierzu für die umliegenden Ortschaften mögliche Hotels aufgelistet. Nähere Informationen findet ihr unter dem Reiter Unterkunft.

Diese Aufzählung dient lediglich als Unterstützung, ohne alle umliegenden Orte aufzuführen. Gerne könnt ihr auch in anderen Ortschaften übernachten.

 

Wir arbeiten derzeit an der Organisation eines Bus-Shuttles. Dieser wird, wie bei den GENO-Sommerspielen 2023, von zentralen Haltestellen zum Sportgelände des TSG 08 Roth e.V. verkehren.

Bitte gebt daher bei eurer Anmeldung im Frühjahr 2024 an, in welchem Hotel/welcher Ortschaft ihr übernachtet.

 

 

Wie können wir unsere Hotels buchen?

 

Da das Tourismusbüro in Roth aus kapazitären Gründen leider nicht bei der Suche und Buchung von Zimmern unterstützen kann, bitten wir euch die benötigten Hotelzimmer eigenständig zu buchen. Mögliche Ortschaften und Hotels haben wir für euch im Reiter Unterkunft gesammelt. 

Diese Aufzählung dient lediglich als Unterstützung, ohne alle umliegenden Orte aufzuführen. Gerne könnt ihr auch in anderen Ortschaften übernachten.

 

 

Am Wochenende vom 21./22. Juni findet in Roth ein Triathlon statt und wir finden wenig verfügbare Hotels. Warum wurde sich für dieses Datum entschieden bzw. kann das Datum verschoben werden?

 

Wir sind uns der Situation bewusst und verstehen eure Bedenken. Die Wahl des Veranstaltungsdatums erfolgte jedoch aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise Ferienzeiten und bereits geplanten Veranstaltungen.

 

Wir verstehen, dass die begrenzte Verfügbarkeit von Hotelzimmern eine Herausforderung darstellen kann. Wir werden jedoch unser Bestes tun, um euch bei der Suche nach Unterkünften zu unterstützen. Nähere Informationen findet ihr unter dem Reiter Unterkunft. Zusätzlich arbeiten wir derzeit an der Organisation eines Bus-Shuttles, ähnlich wie bei den GENO-Sommerspielen 2023. Dieser Shuttle wird von zentralen Haltestellen zum Sportgelände des TSG 08 Roth e.V. verkehren.

 

Bitte gebt daher bei eurer Anmeldung im Frühjahr 2024 an, in welchem Hotel oder in welcher Ortschaft ihr übernachten werdet. Wir hoffen, dass ihr trotz der vorübergehenden Unannehmlichkeiten die GENO-Sommerspiele 2024 in vollen Zügen genießen könnt.

 

 


Fragen rund um die Anmeldung zu den GENO-Sommerspielen

Wann startet die Anmeldung zu den GENO-Sommerspiele?

 

Die Anmeldung zu den GENO-Sommerspielen ist von Mittwoch, 28. Februar 2024 bis Freitag, 29. März 2024 bis 12:00 Uhr möglich.
Wie auch im letzten Jahr nimmt eine Vertreterin oder ein Vertreter Ihres Hauses, auch Community-Manager genannt, die Anmeldung für alle Teilnehmenden vor. Genauere Informationen dazu findet ihr auf der Seite Anmeldung.

 

 

Was ist ein Community-Manager?

 

Ein Community-Manager ist die zentrale Ansprechperson eures Unternehmens, die zentral das eigene Team anmeldet. Pro Unternehmen kann nur eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter als Community-Manager ausgewählt werden. Der Community-Manager muss nicht zwingend an der Veranstaltung teilnehmen.

 

 

Muss die Anmeldung wie im letzten Jahr als Gesamtanmeldung aller Teilnehmenden vorgenommen werden, oder können diese innerhalb des Anmeldezeitraumes nach und nach angemeldet werden?


Der Community-Manager kann während des Anmeldezeitraums Teilnehmende jederzeit einzeln hinzufügen, ändern oder löschen und muss nicht alle auf einmal anmelden.
Nach dem Anmeldezeitraum werden weder durch den Community-Manager, noch durch uns Änderungen möglich sein. Nur in Ausnahmefällen werden wir Änderungen vornehmen, beispielsweise wenn eine Sportlerin oder ein Sportler nach der Anmeldung eine schwerwiegende Krankheit oder Verletzung hat. Weitere Informationen folgen zeitnah vor dem Anmeldestart.

Bitte beachtet aber, dass manche Disziplinen eine limitierte Teilnehmerzahl haben, sodass die Gefahr bestehen kann, dass bei Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt manche Disziplinen nicht mehr verfügbar sein können, da diese ausgebucht sind.
Bitte beachtet auch, dass für die Mannschaftssportarten bei der Anmeldung eine Mindestteilnehmerzahl pro Unternehmen benötigt wird.

 

Werden die Sportlerinnen und Sportler mit der Anmeldung für den jeweilig ausgewählten Wettkampftag fest angemeldet oder kann sich dieser später noch verschieben?


Die Anmeldung für den ausgewählten Wettkampftag ist final.

Sollten nicht ausreichend Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften für einen Tag in einer Disziplin zustande kommen, informieren wir den Community-Manager nach dem Anmeldeschluss entsprechend.

 

 

Kann ich als Community-Manager auch als Zuschauerin oder Zuschauer, Standpersonal oder Sportlerin oder Sportler teilnehmen?

 

Ja. Möchte der Community-Manager an den GENO-Sommerspielen als Zuschauende oder Zuschauender teilnehmen, so hat er/sie sich selbst als Teilnehmende/r im Anmeldeportal neu anzulegen und anzumelden.

 


Fragen zu den Disziplinen

Welche Disziplinen gibt es bei den GENO-Sommerspielen 2024 und wo finden diese statt?

 

Im Rahmen der GENO-Sommerspiele 2024 können wir euch sieben verschiedene Sportarten anbieten:

Mannschaftsdisziplinen:Sommerstockschießen, Kleinfeld-Fußball, Beach-Volleyball und Gaudi-Olympiade
Einzeldisziplinen: Nordic-Walking, 5,9 km-Lauf und Dart

Nähere Informationen zu den einzelnen Wettkämpfen (z.B. Sportart, die Turniertage, Startzeitpunkt, etc.) findet ihr unter Disziplinen.

 

Können mehrere Mannschaften pro Tag oder für beide Tage angemeldet werden?

 

Findet eine Disziplin an beiden Tagen statt und handelt es sich hierbei um eine Mannschaftsdiziplin (z.B. Fußball) kann zunächst nur ein Team entweder am Freitag oder am Samstag anmeldet werden.
Daher können auch nicht mehrere Mannschaften eines Unternehmens an einer Disziplin teilnehmen. Allerdings kann je nach Nachfrage zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Team pro Unternehmen angemeldet werden. Dies hängt allerdings von den Gesamtanmeldungen der jeweiligen Disziplin ab. Sollte die Anmeldung eines zweiten Teams möglich sein, informieren wir die Community-Manager nach Anmeldeschluss entsprechend.

Bei Einzeldisziplinen, welche an beiden Tagen stattfinden (z.B. Dart), ist eine Anmeldung an beiden Tagen möglich. Es kann allerdings nicht die gleiche Person am Freitag und Samstag, sondern nur an einem der beiden Tagen teilnehmen.

 

 

Wir haben eine längere Anreise nach Roth und können erst am Freitag anreisen. Können wir trotzdem noch am Freitag an Disziplinen teilnehmen?

 

Generell könnt ihr natürlich gerne an Disziplinen am Freitag teilnehmen. Dies hängt jedoch davon ab, zu welcher Uhrzeit ihr in Roth eintrefft. Bei den meisten Disziplinen beginnt die Einweisung und Vorbereitung wahrscheinlich bereits ab 9:00 Uhr.

Solltet ihr aufgrund einer langen Anreise in Hinblick auf eurer Ankunftszeit unsicher sein, so empfiehlt sich hier auf die Disziplinen am Samstag auszuweichen oder das Hotel bereits ab Donnerstag zu buchen.

Bitte bedenkt, dass ihr vor der Teilnahme an den Disziplinen eure Startnummern, etc. im Rennbüro abholen müsst.

 

 

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter würde gerne zwei Disziplinen an einem Tag durchführen. Macht eine Anmeldung für zwei Disziplinen an einem Wettkampftag Sinn?


Da die Disziplinen gleichzeitig starten oder sich zeitlich überlappen, macht eine Anmeldung für zwei Disziplinen am gleichen Tag leider keinen Sinn.

 

 

Können sich die Sportlerinnen und Sportler sowie die Mannschaften aussuchen, um welche Uhrzeit sie am Wettkampftag starten oder spielen?


Nein. Nach Anmeldeschluss werden die Startlisten für die Einzeldisziplinen und die Spielpläne für die Mannschaftswettbewerbe durch die helfenden Vereine erstellt, sodass wir leider keine Präferenzen bezüglich Startzeiten berücksichtigen können.

 

Wann und wo können die Startnummern, Einlassbändchen, etc. abgeholt werden?

 

Der Community-Manager oder eine vom Community-Manager ausgewählte/berechtigte Person kann in unserem Rennbüro eine Tasche mit den Startnummern, Einlassbändchen für alle Teilnehmenden sowie die Wertmarken für das Abendessen am Samstagabend abholen. Bitte überprüfet diese umgehend auf Vollständigkeit und verteilt anschließend alle Materalien an eure Teilnehemende.

Der Ort des Rennbüros sowie die Öffnungszeiten teilen wir euch zeitnah vor der Veranstaltung mit.

 

 


Fragen zum Ablauf der GENO-Sommerspiele

Um wieviel Uhr starten die GENO-Sommerspiele am Freitag und Samstag?

 

Die GENO-Sommerspiele starten an beiden Tagen morgens mit der Einweisung und Vorbereitung der einzelnen Disziplinen.

Die genauen Startzeiten erhaltet ihr auf dieser Website zeitnah.

 

 

Wird es ein Shuttle zum Sportgelände des TSG 08 Roth geben?

 

Wir arbeiten derzeit an der Organisation eines Bus-Shuttles. Dieses wird, wie bei den GENO-Sommerspielen 2023, von zentralen Haltestellen zum Sportgelände des TSG 08 Roth e.V. verkehren.

Bitte gebt daher bei eurer Anmeldung im Frühjahr 2024 an, in welchem Hotel/welcher Ortschaft ihr übernachtet.

 

 

Wird es ein Abendessen am Freitag und am Samstag für alle Teilnehmenden geben? Ist dieses verpflichtend oder hat man die freie Wahl, wie man sich verköstigt?

 

Wir sind derzeit noch an den Planungen für das Abendessen am Freitag. Am Samstag wird es wieder ein gesetztes, gemeinsames Abendessen geben. Dieses ist nicht verpflichtend, wir freuen uns aber, wenn ihr zahlreich erscheint. Bitte gebt bei der Anmeldung an, welches Abendessen ihr am Samstag haben möchtet. Nähere Informationen findet ihr auf der Seite "Anmeldung".

 

 

Wie wird das Abendessen abgerechnet?



Die Kosten für das Abendessen am Samstag stellen wir zusammen mit den Gebühren für die Teilnehmenden in Rechnung. Diese erhaltet ihr nach der Anmeldefrist. Der Brutto-Rechnungsbetrag wird im Zuge des vereinbarten Lastschriftverfahrens abgebucht.