Teilnehmen können alle Mitarbeitenden der dem GVB und dem BWGV angeschlossenen
Genossenschaften und der zentralen Geschäftsanstalten einschließlich der Rechenzentrale sowie die
Mitarbeitenden der Verwaltungsorgane und des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. bzw. des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V.. Ebenso sind Mitarbeitende der Verbundunternehmen teilnahmeberechtigt.