
Teilnehmen können:
• alle Mitarbeitenden der dem Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) angeschlossenen Genossenschaften sowie der zentralen Geschäftsanstalten (inkl. Rechenzentrale)
• alle Mitarbeitenden der dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) angeschlossenen Genossenschaften sowie der zentralen Geschäftsanstalten (inkl. Rechenzentrale)
• Mitarbeitenden der Verwaltungsorgane und des GVB und BWGV und
• Mitarbeitende der Verbundunternehmen
Die Anmeldefrist für die GENO-Sommerspiele 2026 ist leider vorbei.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme.
Falls ihr euch für die GENO-Sommerspiele angemeldet habt, jedoch aufgrund schwerwiegender Verletzungen oder Krankenheiten (z.B. gebrochener Fuß) nicht teilnehmen, könnt ihr eine Ersatzperson benennen.
Wir erfassen diese Ersatzperson nicht gesondert und leiten diese auch nicht an den Verein weiter. Die Teilnahme erfolgt im Namen der ursprünglich angemeldeten Person – inklusive Verpflegung, Disziplin sowie Wertung nach deren Angaben (Name, Geschlecht, Alter). Bitte gebt den Wechsel nur bei Einzeldisziplinen (Soccer-Golf, Frisbee-Golf, 7,3km Lauf, Tischtennis)vor Ort bei der Disziplineinweisung an. Eine Meldung an das Orga-Team der GENO-Sommerspiele ist nicht nötig.
Bitte beachtet, dass generell im Falle einer Absage oder Nichtteilnahme die anfallenden Teilnehmergebühren sowie die Kosten für das Abendessen am Samstag nicht erstattet werden.
90 € Startgebühr inkl. einer Disziplin
30 € je weitere Disziplin
Abrechnung brutto wie netto
71,40 € Teilnahmegebühr
(inkl. MwSt.)
Im Sinne der genossenschaftlichen Idee bitten wir die Unternehmen, die Kosten der Teilnahme für ihre Sportlerinnen und Sportler, ihre Zuschauenden sowie für das gemeinsame Abendessen am Samstag, den 11. Juli 2026, zu übernehmen.
Für alle Teilnehmenden und Begleitpersonen wird vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen.
Die Versicherung umfasst:
• die Teilnahme am Wettbewerb,
• die Teilnahme an der Siegerehrung,
• den direkten Hin- und Rückweg des einzelnen Wettkampfteilnehmenden,
• die Teilnahme an der Eröffnungsfeier am Freitag und
• die Teilnahme an der Sommerparty am Samstag