Wer darf an den GENO-Sommerspielen teilnehmen?

Teilnehmen können: 

• alle Mitarbeitenden der dem Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) angeschlossenen Genossenschaften sowie der zentralen Geschäftsanstalten (inkl. Rechenzentrale)

• alle Mitarbeitenden der dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) angeschlossenen Genossenschaften sowie der zentralen Geschäftsanstalten (inkl. Rechenzentrale)

• Mitarbeitenden der Verwaltungsorgane und des GVB und BWGV und

• Mitarbeitende der Verbundunternehmen


Die Anmeldefrist für die GENO-Sommerspiele 2025 ist leider vorbei

Absage der Teilnahme im Falle von Krankheit


Falls ihr euch für die GENO-Sommerspiele angemeldet habt, jedoch aufgrund schwerwiegender Verletzungen oder Krankenheiten (z.B. gebrochener Fuß) nicht teilnehmen könnt, bitten wir euch uns unter

info@geno-sommerspiele.de 

zu benachrichtigen.

Gerne könnt ihr in diesem Zuge auch einen Ersatz nennen.

 

Bitte beachtet, dass generell im Falle einer Absage oder Nichtteilnahme die anfallenden Teilnehmergebühren sowie die Kosten für das Abendessen am Samstag nicht erstattet werden.

Bitte meldet als Ersatz von Sportler:innen bei Einzeldisziplinen (Tennis, 7,2km Lauf, Nordic-Walking-Biathlon) nur gleichgeschlechtliche Personen, da diese unter dem Namen der eigentlichen Person bei der Disziplin antreten.


Wie viel kostet die Teilnahme?

Sportlerinnen und Sportler

90 € Startgebühr inkl. einer Disziplin
30 € je weitere Disziplin

Abrechnung brutto wie netto

Zuschauende

71,40 € Teilnahmegebühr
(inkl. MwSt.)

 

Im Sinne der genossenschaftlichen Idee bitten wir die Unternehmen, die Kosten der Teilnahme für ihre Sportlerinnen und Sportler, ihre Zuschauenden sowie für das gemeinsame Abendessen am Samstag, den 24. Mai 2025, zu übernehmen.


Versicherung

Für alle Teilnehmenden und Begleitpersonen wird vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen.

Die Versicherung umfasst:

• die Teilnahme am Wettbewerb,

• die Teilnahme an der Siegerehrung,

• den direkten Hin- und Rückweg des einzelnen Wettkampfteilnehmenden,

• die Teilnahme an der Eröffnungsfeier am Freitag und

• die Teilnahme an der Sommerparty am Samstag