Fragen zur Teilnahme

Wer darf an den GENO-Sommerspielen teilnehmen?

 

Teilnehmen können alle Mitarbeitenden der dem Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) angeschlossenen Genossenschaften sowie der zentralen Geschäftsanstalten, einschließlich der Rechenzentrale. Hierzu zählen auch die Mitarbeitenden der Verwaltungsorgane und des GVB und BWGV. Ebenso sind Mitarbeitende der Verbundunternehmen teilnahmeberechtigt.

 

 

Dürfen unter 18-Jährige an den GENO-Sommerspielen teilnehmen?

 

Eine Teilnahme an den GENO-Sommerspielen ist ab 16 Jahren möglich. Personen unter 18 Jahren erhalten ein anders farbiges Einlassbändchen. Dieses dient vor allem für das Ausschankpersonal als Anhaltspunkt, dass an diese Teilnehmenden kein harter Alkohol ausgeschenkt werden darf.

 

 

Müssen die Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauenden eine Teilnahmegebühr bezahlen?

 

Ja. Die Startgebühren der Sportlerinnen und Sportler sowie für die Zuschauenden ermöglichen uns einen Bruchteil der Veranstaltung zu finanzieren. Im Sinne des genossenschaftlichen Zusammenhalts bitten wir die Unternehmen, die Gebühren für ihre Sportlerinnen und Sportler sowie für ihre Zuschauenden zu übernehmen.

Die Startgebühr i.H. von 90,00 EUR pro Person bezieht sich auf eine Disziplin. Für jede weitere Disziplin beträgt die Gebühr 30,00 EUR pro Person. Dabei gilt brutto wie netto.

Zuschauende können gegen die Bezahlung von 71,40 EUR (inkl. MwSt) pro Person an den GENO-Sommerspielen teilnehmen.

 

 

Müssen die Verbundunternehmen auch die Teilnahmegebühren zahlen?

 

Gerne können Mitarbeitende der Verbundunternehmen sich für die Disziplinen oder als Zuschauende anmelden, jedoch ist die Teilnahme kostenpflichtig.

Die Startgebühr für Sportlerinnen und Sportler beträgt 90,00 EUR pro Person und bezieht sich auf eine Disziplin. Für jede weitere Disziplin muss eine Gebühr von 30,00 EUR pro Person entrichtet werden. Dabei gilt brutto wie netto. Zuschauende können gegen die Bezahlung von 71,40 EUR (inkl. MwSt) pro Person an den GENO-Sommerspielen teilnehmen.

 

 

Muss das Standpersonal der Verbundunternehmen auch eine Teilnahmegebühr zahlen?


Das Standpersonal kann generell kostenfrei an den GENO-Sommerspielen teilnehmen.
Ausnahme hiervon ist die Teilnahme an Disziplinen. Bitte beachtet dazu die nächste Frage.

 

 

Kann das Standpersonal der Verbundunternehmen auch an Disziplinen teilnehmen?


Prinzipell kann das Standpersonal gerne an den Disziplinen teilnehmen, solange eine Besetzung des Standes gewährleistet ist. Die Teilnahme an Disziplinen ist allerdings auch für das Standpersonal der Verbundunternehmen kostenpflichtig - So sind für Sportlerinnen und Sportler die allgemeingültigen Teilnahmegebühren (90,00 EUR pro Person, + 30,00 EUR je weitere Disziplin) zu bezahlen.

 

 

Gibt es eine Regel, wie viel Prozent der Teilnehmenden "aktiv" teilnehmen müssen?

 

Ja, wie auch im letzten Jahr gilt die 80/20 Regel. Das heißt, es müssen mindestens 80% Sportlerinnen und Sportler sowie maximal 20% Zuschauende pro Unternehmen angemeldet werden.

WICHTIG! Diese Regel gilt unabhänig davon, ob es sich um ein Verbundunternehmen oder eine dem GVB und BWGV angeschlossenen Genossenschaft oder einer der zentralen Geschäftsanstalten, einschließlich der Rechenzentrale, handelt!

 

 

Sollten sich innerhalb eines Unternehmens weniger als 4 Personen für eine Teilnahme an den GENO-Sommerspielen finden: Kann man trotzdem teilnehmen?


Ja, Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der 80/20 - Regel. Leider entfällt aber die Möglichkeit, sich für Mannschaftsdisziplinen anzumelden, da hier, je nach Disziplin, oft eine Mindestteilnehmerzahl pro Unternehmen von 4 oder 6 Personen benötigt wird.
Allerdings ist trotzdem die Teilnahme an den Einzeldisziplinen möglich.

Genauere Informationen erhaltet ihr mit der Veröffentlichung der Disziplinen.

 

 

In unserem Unternehmen möchten nur Sportlerinnen und Sportler an den GENO-Sommerspielen teilnehmen und keine Zuschauende. Ist eine Teilnahme trotzdem möglich?


Ja. Voraussetzung für einen Teilnahme an den GENO-Sommerspielen ist die 80/20-Regel (mindestens 80% Sportlerinnen und Sportler sowie maximal 20% Zuschauende pro Unternehmen). Das heißt, es muss keine Mindestanzahl an Zuschauenden pro Unternehmen angemeldet werden. Solltet ihr daher nur Sportlerinnen und Sportler anmelden, erfüllt ihr somit die 80/20-Regel.

 

 

Sollten sich innerhalb eines Unternehmens nur Zuschauende und keine Sportlerinnen und Sportler finden: Ist eine Teilnahme trotzdem möglich?


Leider nein. Aufgrund der 80/20-Regel müssen mindestens 80% Athleten pro Unternehmen an den GENO-Sommerspielen teilnehmen. Da dieser Prozentsatz mit einer reinen Anmeldung von Zuschauenden nicht erreicht wird, ist einen Teilnahme nicht möglich.

 

 

Wie wird die Teilnahmegebühr abgerechnet?

 

Wir stellen im Zeitraum nach dem Anmeldeschluss und vor der Veranstaltung eine entsprechende Rechnung mit allen anfallenden Gebühren bzw. Kosten an euer Unternehmen. Die Rechnungspositionen werden in brutto berechnet und angegeben. Diese erhält der Community-Manager nach der Anmeldefrist. Der Rechnungsbetrag wird im Zuge des vereinbarten Lastschriftverfahrens abgebucht. Bei fehlenden Lastschriftdaten kontaktieren wir den Community-Manager entsprechend.